Pünktlich zum Jahreswechsel 2016 - 2017 kam der Systemwechsel mit weitreichenden Änderungen im Bereich der Pflege. Pflegestufen wurden zu Pflegegraden und das Zählen von Minuten war nicht mehr "wichtig" für die Ermittlung des Hilfebedarfs. Beim Pflegegrad geht es um die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den Bereichen:
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Umgang mit krankheits- /therapiededingten Anforderungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Für den Pflegegrad werden Einzelpunkte je Modul (diese werden unterschiedlich gewichtet) zu einer Gesamtpunktzahl addiert und ergeben den jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Punkte)
Bilder: Quelle www.mds-ev.de | Auszug aus: Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung
Vielen Menschen ist nicht klar, dass ein Schlaganfall und der Herzinfarkt nahezu die gleichen Risikofaktoren aufweisen. In vielen Fällen ist die Folge einer Herzkreislauferkrankung auch die Todesursache.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) stellt einen Ratgeber zum Thema "Umgang mit multiresistente Keimen" für Betroffene und Angehörige zur Verfügung. Unter anderem werden Antworten auf folgende Fragen gegeben:
Der Bericht eines Rechtsanwalts über Willkür und unhaltbare Zustände bei der Genehmigung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Norden sorgt für Aufregung - die Krankenkassen wollen die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen.
In wenigen Stunden beginnt die IGEHA 2015 in Holdorf. Wie bereits im Jahr 2010 sind wir wieder mit einem Stand im Ausstellerzelt (19) vertreten.
Der Deutsche Bundestag hat die die zweite Stufe der Pflegereform und damit eine weitere Besserstellung für Demenzkranke bewilligt. Somit stehen ab 2017 zusätzliche Leistungen zur Verfügung.